Vorbeugungsmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2023, 18:07 Uhr

Ziel und Zweck[Bearbeiten]

Zur Vorbeugung gegen Qualitätsprobleme und zur kontinuierlichen Verbesserung werden gezielte Einzelmaßnahmen, beziehungsweise geplante systematische Maßnahmen ergriffen.

Geltungsbereich[Bearbeiten]

Diese Prozessbeschreibung gilt für alle Abteilungen des Unternehmens.

Begriffe[Bearbeiten]

Vorbeugungsmaßnahme Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers oder einer anderen, möglicherweise unerwünschten, Situation ergriffen wird.

Zuständigkeiten[Bearbeiten]

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mögliche Fehlerursachen und Verbesserungspotentiale an den Leiter des jeweiligen Bereiches zu melden. Dieser entscheidet, ob und in welcher Weise die Vorbeugungsmaßnahme realisiert wird. Vorschläge und Hinweise, die das Qualitätssystem betreffen, obliegen dem QMB. Im Falle von Kandidaten oder PB wird analog PB 8.5-1 verfahren.

Ablauforganisation[Bearbeiten]

Notwendigkeit von Vorbeugungsmaßnahmen[Bearbeiten]

Zur Erkennung systematischer Fehler und zur Vorbeugung werden Prüf-, Qualitätsund Korrekturberichte regelmäßig ausgewertet, Verfahren und Abläufe überprüft sowie Beschwerden und Hinweise untersucht. Anlass für Verbesserungsmaßnahmen können auch Vorschläge von Mitarbeitern sein.

Durchführen von Vorbeugungsmaßnahmen[Bearbeiten]

Die Veranlassung, Realisierung und Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugungsmaßnahmen erfolgt durch den betreffenden Bereich. Bei übergreifenden Aktionen beruft der jeweilige Verantwortliche ein Team ein. Die Durchführung wird dokumentiert. Der Status der Vorbeugungsmaßnahmen ist Bestandteil der Managementbewertung.

Dokumentation[Bearbeiten]

Protokoll der Vorbeugungsmaßnahme

Änderungsdienst[Bearbeiten]

Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-Beauftragten vorgenommen.

Hinweise und Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]

Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]

FB 8.5.1

Hinweise[Bearbeiten]

- keine -

Anlagen[Bearbeiten]

- keine –