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Version vom 15. Januar 2023, 16:54 Uhr

Personalplanung, Einführung neuer Mitarbeiter

In Abhängigkeit von der Kapazitäts- und Personalplanung sowie des Personalbudgets können neue Mitarbeiter eingestellt werden. Zu diesem Zweck werden entsprechende Stellenbeschreibungen sowie Anforderungen formuliert. Eingestellte Mitarbeiter erhalten eine intensive Einarbeitung und lernen zunächst alle wichtigen fachlichen, strukturellen und soziokulturellen Gegebenheiten des Unternehmens kennen. Ebenfalls Bestandteil der Mitarbeitereinführung ist die Unterweisung in unsere Unternehmenskultur, die internen Abläufe, unser ausgeprägtes Qualitätsdenken und dabei in das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens.

Für die Einführung neuer Kolleginnen und Kollegen beauftragt der Vorgesetzte eine geeignete Person aus dem Unternehmen, die als „Mentor“ fungiert. Dadurch soll eine möglichst schnelle und harmonische Integration des neuen Kollegen erfolgen.

Qualifikationsanforderung, Ermittlung von Schulungsbedarf, Schulungsplanung

Abgeleitet aus den Zielen des Unternehmens legt die Geschäftsleitung gemeinsam mit Fachbereichsverantwortlichen die Anforderungen für das Personal der JLink connecting experts GmbH fest. Auf Grundlage des verfügbaren Weiterbildungsbudgets erfolgt eine Abstimmung über erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen. Das Ergebnis daraus liegt der Planung und Durchführung der Personalentwicklung zu Grunde und ist im Kompetenz- und Qualifizierungsplan sowie in individuellen Personalntwicklungsplänen dokumentiert. Nach erfolgter Weiterbildungsmaßnahme erfolgen interne Gespräche mit den Betroffenen, um die Wirkung der Schulungsmaßnahme zu prüfen.

Qualifikationsnachweise

Eine Übersicht über durchgeführte Schulungsmaßnahmen, besuchte Seminare und belegte Kurse werden von den Personalverantwortlichen in den Personalakten für jeden einzelnen Mitarbeiter geführt. Die Originalzertifikate überlassen wir den Mitarbeitern.

Personalgespräche

Unabhängig von den aufgabenbezogenen Besprechungen führt jede Führungskraft regelmäßig, mindestens jährlich Personalgespräche durch, um personenbezogene Abstimmung über gegenseitige Interessen zwischen Mensch und Unternehmen vorzunehmen. Die Durchführung und die Ergebnisse dieser Besprechungen werden in Form von Zielvereinbarungen in den Personalakten fortlaufend dokumentiert und an den nächsten Vorgesetzen berichtet.

Schutz der Mitarbeiter

Als mitarbeiterorientiertes Unternehmen ist der Schutz unserer Mitarbeiter oberstes Ziel. Daher beachten wir in besonderer Art und Weise die Vorschriften und Regelungen des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG), des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), Mutterschutzgesetzes (MuSchG), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie anderer relevanter Gesetze zum Schutze unserer Belegschaft.