Qualitätsziele und Verbesserungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2023, 18:07 Uhr
Ziel und Zweck[Bearbeiten]
Dieses Verfahren regelt die Festlegung der Qualitätsziele und deren Verfolgung.
Geltungsbereich[Bearbeiten]
Die Festlegungen gelten im gesamten Unternehmen.
Begriffe[Bearbeiten]
- keine –
Zuständigkeiten[Bearbeiten]
Für die Festlegung und Verfolgung der Qualitätsziele sind die Prozessverantwortlichen zuständig.
Das Berichtswesen liegt in der Verantwortung des QMB.
Ablauforganisation[Bearbeiten]
Festlegung der Qualitätsziele und Verbesserungen[Bearbeiten]
Die Prozessverantwortlichen ermitteln jährlich die Qualitätsziele auf der Grundlage folgender Vorgaben:
- Kundenforderungen und –erwartungen
- Ziele des Geschäftsplanes
- unternehmenseigene Anforderungen und Ziele
- Ergebnisse des Managementreviews
- Markterfordernisse
- vorhandene und geplante Ressourcen
Überwachung[Bearbeiten]
Die Prozessverantwortlichen liefern ihre Daten bis zum 3. Werktag des Folgemonats an das Qualitätswesen.
Der QMB erstellt den Bericht und leitet ihn bis zum 5. Werktag des Folgemonats an die Geschäftsführung weiter.
Bei Abweichungen, die im Folgemonat nicht egalisiert werden können, ist vom Prozessverantwortlichen ein Aktionsplan zu erstellen, um die Ziele und Verbesserungen zu erreichen.
Dokumentation[Bearbeiten]
Datei:F-5-4-01 QZieleUndVerbesserungen.doc
Änderungsdienst[Bearbeiten]
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QMB vorgenommen.
Hinweise und mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]
Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]
- keine -
Hinweise[Bearbeiten]
- keine -
Anlagen[Bearbeiten]
- keine –