Offboarding eines Mitarbeiters: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2023, 18:07 Uhr

Abmeldung Betriebliche Altersvorsorge[Bearbeiten]

Es ist wichtig die ausscheidenden Mitarbeitern kurzfristig abzumelden und eine Anspruchsbegrenzung auszusprechen.

Die Abmeldung geht an den Versicherer. Die Anspruchsbegrenzung an den Arbeitnehmer und an den Versicherer schicken.

Die Anspruchsbegrenzung muss innerhalb von 3 Monaten ausgesprochen werden. Für die Anspruchsbegrenzung bedarf es keiner Unterschrift des Arbeitnehmers. ABER: Sollte es möglich sein, dass der Arbeitnehmer unterschreibt, dann ihm die Anspruchsbegrenzung unterschreiben lassen. Allerdings ist das nicht immer möglich (wenn man sich beispielsweise nicht im Guten trennt). Auf keinen Fall dem Arbeitnehmer eine Anspruchsbegrenzung zur Unterschrift schicken. Das könnte den Anschein erwecken, dass die Anspruchsbegrenzung nur mit seiner Unterschrift wirkt.

Zusammenfassend bedeutet das: 1.) Wenn es möglich ist beispielsweise bei einem „Übergabegespräch“ (Übergabe Schlüssel, Diensthandy usw.) oder bei einer anderen Gelegenheit vom Arbeitnehmer die Anspruchsbegrenzung persönlich unterschreiben zu lassen, dann diesen Weg wählen. 2.) Sollte das nicht möglich sein, dann die Anspruchsbegrenzung dem Arbeitnehmer schicken. Kein Unterschriftenfeld Arbeitnehmer, vgl. auch im Anhang auf Seite 2 das Muster zur Anspruchsbegrenzung (an Beweislast denken, dass Arbeitnehmer die Anspruchsbegrenzung erhalten hat)

Ein aktuelles Formular der Allianz beigefügt. Datei:Abmeldung Betriebliche Altersvorsorge.pdf

Ansprechpartner bei weiteren Fragen ist Tim Frank (Versicherungsmakler, Tempelherrenstraße 18, 10961 Berlin, Tel.: 030 - 9210 48 49, Fax: 030 - 2000 67 19, Email: kontakt@timfrank.de, Internet: www.timfrank.de)

Weitere relevante Schritte[Bearbeiten]

Hierzu bitte auch das Formular Datei:F-6-2-05 ChecklisteMitarbeiterAustritt.docx beachten.