Ermittlung des Schulungsbedarfs: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2023, 18:07 Uhr
Ziel und Zweck[Bearbeiten]
Die Erreichung und Aufrechterhaltung der Befähigung des Personals, das qualitätsrelevante Tätigkeiten oder spezifisch zugeordnete Aufgaben ausführt, wird durch geeignete Schulungen sichergestellt. Kundenforderungen werden dabei berücksichtigt.
Geltungsbereich[Bearbeiten]
Diese Prozessbeschreibung gilt für alle Organisationseinheiten des Unternehmens und jeden Mitarbeiter.
Begriffe[Bearbeiten]
keine
Zuständigkeiten[Bearbeiten]
Vorgesetzte[Bearbeiten]
Für die Ermittlung und Prüfung der Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen ist der jeweilige Vorgesetzte zuständig.
Geschäftsführung[Bearbeiten]
Die Geschäftsführung organisiert alle externen und internen Schulungen. Weiterhin erfolgt in geeigneten Zeiträumen eine Beurteilung der Bildungseinrichtungen und Trainer anhand der Wirksamkeitsbeurteilung der Vorgesetzten und der Einschätzung der geschulten Mitarbeiter.
Mitarbeiter[Bearbeiten]
Jeder Mitarbeiter führt unmittelbar nach Beendigung der Schulungsmaßnahme eine subjektive Beurteilung durch.
Ablauforganisation[Bearbeiten]
Ermittlung des Bedarfs[Bearbeiten]
Die Ermittlung des Schulungsbedarfs erfolgt jährlich im 4. Quartal durch den Vorgesetzten für alle Mitarbeiter seiner Organisationseinheit. Dabei werden die im Prozessdiagramm dargestellten Belange berücksichtigt (Input). Die oberste Leitung stellt auf der Grundlage des Gesamtbedarfs angemessen die finanziellen Mittel bereit. Schulungsmaßnahmen, die sich aus Kundenforderungen sowie behördlichen Vorgaben ableiten, werden generell berücksichtigt.
Organisation und Dokumentation[Bearbeiten]
Es werden interne und externe Schulungsmaßnahmen geplant, organisiert und durchgeführt. Die Dokumentation der Bildungsmaßnahmen erfolgt in der Personalakte. Eine Bewertung externer Bildungseinrichtungen und Trainer wird in angemessenen Zeiträumen vorgenommen.
Prüfung der Wirksamkeit[Bearbeiten]
Der Vorgesetzte überprüft im festgelegten Zeitraum die Wirksamkeit der Schulungsmaßnahme. Wird die Unwirksamkeit durch die Bildungseinrichtung verursacht, erfolgt eine Mitteilung an die Geschäftsführung.
Dokumentation[Bearbeiten]
Die Dokumentation des Bedarfs, der durchgeführten Schulungen und die Überprüfung der Wirksamkeit erfolgt in der Personalakte.
Änderungsdienst[Bearbeiten]
Der Änderungsdienst dieser PB wird durch die Geschäftsführung vorgenommen.
Hinweise und Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]
Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]
Datei:F-6-2-08 GespraechsprotokollMitarbeitergespraech.doc
Hinweise[Bearbeiten]
- keine -
Anlagen[Bearbeiten]
- keine -