Qualitätsziele und Verbesserungen
Ziel und Zweck
Dieses Verfahren regelt die Festlegung der Qualitätsziele und deren Verfolgung.
Geltungsbereich
Die Festlegungen gelten im gesamten Unternehmen.
Begriffe
- keine –
Zuständigkeiten
Für die Festlegung und Verfolgung der Qualitätsziele sind die Prozessverantwortlichen zuständig.
Das Berichtswesen liegt in der Verantwortung des QMB.
Ablauforganisation
Festlegung der Qualitätsziele und Verbesserungen
Die Prozessverantwortlichen ermitteln jährlich die Qualitätsziele auf der Grundlage folgender Vorgaben:
- Kundenforderungen und –erwartungen
- Ziele des Geschäftsplanes
- unternehmenseigene Anforderungen und Ziele
- Ergebnisse des Managementreviews
- Markterfordernisse
- vorhandene und geplante Ressourcen
Überwachung
Die Prozessverantwortlichen liefern ihre Daten bis zum 3. Werktag des Folgemonats an das Qualitätswesen.
Der QMB erstellt den Bericht und leitet ihn bis zum 5. Werktag des Folgemonats an die Geschäftsführung weiter.
Bei Abweichungen, die im Folgemonat nicht egalisiert werden können, ist vom Prozessverantwortlichen ein Aktionsplan zu erstellen, um die Ziele und Verbesserungen zu erreichen.
Dokumentation
Datei:F-5-4-01 QZieleUndVerbesserungen.doc
Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QMB vorgenommen.
Hinweise und mitgeltende Unterlagen
Mitgeltende Unterlagen
- keine -
Hinweise
- keine -
Anlagen
- keine –