Verbindlichkeitserklärung der Geschäftsführung

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Durch diese Erklärung verpflichtet die Geschäftsleitung sich und alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeiten entsprechend den Beschreibungen dieses Qualitätshandbuchs auszuführen. Der Beauftragte der Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Planung, Überwachung und Korrektur des QM-Systems, sowie für die Erstellung, Genehmigung, Verteilung und Pflege des Handbuches. Das Qualitätshandbuch ist für alle Abteilungen des Hauses verbindlich und wird hiermit in Kraft gesetzt.

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10623 Berlin, 22.10.2012