Erstellung von Plänen für Leistungserbringung und Prüfung
Ziel und Zweck[Bearbeiten]
Für alle Dienstleistungen müssen eindeutige Unterlagen vorhanden sein. In diesen Unterlagen müssen alle Tätigkeiten beschrieben sein, die durchgeführt werden müssen, damit die Dienstleistungen den vorgegebenen Anforderungen entsprechen.
Geltungsbereich[Bearbeiten]
Diese QM-Prozessbeschreibung gilt für die Bereiche Leistungserbringung und Kontrolle.
Begriffe[Bearbeiten]
- keine -
Zuständigkeiten[Bearbeiten]
Geschäftsführung[Bearbeiten]
Die Geschäftsführung ist zuständig für die
- Erstellung und Pflege von Arbeitsanweisungen
- Planung von Leistungserbringungabläufen und -verfahren
Ablauforganisation[Bearbeiten]
Aufbau von Arbeitsanweisungen[Bearbeiten]
Vor der ersten Durchführung von Dienstleistungen ermittelt die Geschäftsführung, welche Arbeitsgänge zur kompletten Durchführung und Prüfung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die Geschäftsführung bestimmt auch, an welchen Stellen Zwischenprüfungen erfolgen sollen. Die festgelegten Abläufe werden im IT-System hinterlegt. Im IT-System können zu jedem Arbeitsgang zusätzliche Arbeitshinweise erfasst werden. Aus den Hinweisen müssen ersichtlich sein
- Besonderheiten, die bei der Durchführung zu beachten sind
- Vorgaben für Arbeitsanweisungen
- Einstellparameter der IT-Systeme
- zugehörige Prüfungsrichtlinien
- alle weiteren mitgeltenden Unterlagen, z. B. Vorschriften für Dienstleistungen.
Die Arbeitshinweise sollen in knapper, jedoch klar und eindeutig verständlicher Form verfasst werden. Gegebene Normen und Vorschriften sind zu beachten. Nach der erstmaligen Durchführung der Leistungserbringung wird unter besonderer Beaufsichtigung diese nochmals überprüft.
Dokumentation[Bearbeiten]
Arbeitsanweisungen[Bearbeiten]
Arbeitsanweisungen werden papierlos im IT-System verwaltet. Sie stehen an jedem Arbeitsplatz somit aktuell zur Verfügung. Der Ersteller von Arbeitsanweisungen ist auch für deren Pflege und Änderung verantwortlich. Änderungen an den Arbeitsanweisungen werden nicht gesondert dokumentiert. Sie bleiben im IT-System erhalten bis eventuell die komplette Anweisung gelöscht wird.
Änderungsdienst[Bearbeiten]
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-Beauftragten vorgenommen.
Hinweise und Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]
Mitgeltende Unterlagen[Bearbeiten]
keine
Hinweise[Bearbeiten]
Die Unterlagen für die Leistungserbringung und Prüfung sind Dokumente, die nur vom Ersteller oder von den dafür autorisierten Personen geändert werden dürfen.
Anlagen[Bearbeiten]
keine