Planung der Realisierungsprozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2023, 18:35 Uhr

Planung der Realisierungsprozesse[Bearbeiten]

Für die qualitätsbestimmenden Abläufe der Dienstleistungen sind Prozesse festgelegt, die sicherstellen, dass die Leistungserbringung nach beherrschten, vorgegebenen Bedingungen abläuft.

Die Abteilungen unterliegen einer Verantwortung für den Umweltschutz. Verantwortlich für die Einhaltung der hier aufgeführten Regelungen sind die direkten Vorgesetzten der Mitarbeiter.

Planung der Leistungserbringung[Bearbeiten]

Für alle Dienstleistungen müssen eindeutige Tätigkeitsbeschreibungen vorhanden sein. In den Unterlagen müssen alle Arbeitsschritte beschrieben sein, die durchgeführt werden müssen, damit die Dienstleistungen den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Hierzu werden Qualitätsziele festgelegt sowie die Verifizierungs-, Mess-, Überwachungs- und Validierungstätigkeiten sowie Annahmekriterien bestimmt.

Alle Verfahren werden auf ihre Umweltverträglichkeit und gegebenenfalls auf ihre Konformität mit Teilumweltzielen geprüft.

Zuständig für die Erstellung der Unterlagen ist der Bereich, der auch für die Ausführung der Arbeiten zuständig ist. Andere Stellen stehen für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Die folgenden Regeln gelten für die Erstellung von Arbeitsanweisungen. Eine detailliertere Beschreibung ist in Erstellen von Prozessbeschreibungen gegeben.

  • Die Arbeitsanweisungen werden – soweit möglich – papierlos im IT-System verwaltet und dort eindeutig den Kunden und Dienstleistungen zugeordnet, um einen einfachen Zugriff zu garantieren. Für umfangreichere oder graphische Anweisungen können zusätzliche Unterlagen erstellt werden, auf die dann im IT-System verwiesen wird.
  • Aus den im IT-System gespeicherten Arbeitsanweisungen sind alle weiteren mitgeltenden Unterlagen ersichtlich (z.B. Abbildungen usw.).
  • Bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen sind die gegebenen Richtlinien und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Der Ersteller von Arbeitsanweisungen ist auch für deren Pflege und Änderung verantwortlich. Außerdem ist er für die Verteilung der Pläne an die betroffenen Bereiche zuständig.

Freigabe neuer Dienstleistungen[Bearbeiten]

Vor der Einführung neuer Dienstleistungen muss von der Geschäftsführung überprüft und schriftlich dokumentiert werden, dass

  • die Verfahren geeignet sind, die geforderten Ergebnisse zu erzielen (Überprüfung z.B. durch Tests)
  • nur geprüfte und freigegebene Hilfsmittel verwendet werden
  • alle notwendigen Arbeits- und Prüfpläne erstellt sind
  • das Verfahren den Anforderungen der betrieblichen Umweltpolitik genügt.

Überwachung der Leistungserbringung[Bearbeiten]

Durch die folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Reihenfolge der geplanten Arbeitsschritte eingehalten wird, um somit schon während der Leistungserbringung zu verhindern, dass es zu Fehlern kommt:

  • Vor Beginn der Leistungserbringung werden generell die zugehörigen Arbeitsanweisungen eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt.
  • Der Abschluss eines Arbeitsschrittes wird bestätigt.
  • Diese Bestätigung stellt auch die Freigabe für den nächsten Arbeitsgang dar.
  • Im Laufe der Leistungserbringung wird kontrolliert, ob alle Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Prozessmedium[Bearbeiten]

Das eingesetzte zentrale CRM-System steuert den Ablauf unserer Prozesse. Durch Nutzung der Funktionalitäten werden die Abläufe jedes Vorgangs unterstützt und ermöglichen die Nachverfolgbarkeit und Kontrolle. Es dient auch als zentrales Dokumentationssystem, in dem alle Handlungen und deren Ergebnisse fortlaufend dokumentiert werden.

Aufbewahrung von Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen[Bearbeiten]

Aufzeichnungen über die Eignung von Abläufen, Geräten, Hilfsmitteln und Personen werden von den erstellenden Stellen aufbewahrt, um Vertrauen in die Konformität der Prozesse und resultierenden Dienstleistungen zu erzeugen. Für nähere Regelungen zu Aufzeichnungen siehe Prozessbeschreibung "Lenkung der Aufzeichnungen".